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Betriebspraktikum

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Betriebspraktikum

Allgemeine Informationen

Die Studierenden für alle Lehrämter haben ein Betriebspraktikum in der Regel in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen abzuleisten. Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Das Betriebspraktikum soll einen tieferen Einblick in die Berufswelt und innerbetriebliche Abläufe außerhalb der Schule vermitteln.

Die oder der Studierende wendet sich selbstständig an einen Betrieb. Für die dort im Rahmen des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten gelten die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und ggf. Verschwiegenheitsverpflichtungen. Das Praktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen Umfang aufgeteilt werden und ganz oder teilweise auch vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Jeder Betrieb, in dem das Praktikum absolviert wird, stellt eine Bescheinigung gemäß Anlage 1 aus, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.

Aus Gründen der Zeitnähe zur Aufnahme des Studiums werden (mit Ausnahme von abgeschlossenen Berufsausbildungen) grundsätzlich nur solche Tätigkeiten anerkannt, die nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abgeleistet wurden.

Das Betriebspraktikum muss 8 Wochen á 40 Stunden (= 320 Stunden) umfassen.

Bitte verwenden Sie das Formular „Bescheinigung über das Betriebspraktikum“ zum Nachweis.

Kurz zusammengefasst

  • Dauer: 8 Wochen á 40 Stunden (= 320 Stunden)
  • keine pädagogische Tätigkeit
  • eigenständige Organisation

Entgegen aller Gerüchte kann auch ein Praktikum in der Gastronomie als Betreibspraktikum anerkannt werden.

Praktikumsamt
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie

Regensburger Str. 160
90478 Nürnberg
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